Der freie Zugang zu den Naturschönheiten sind in Bayern ein Grundrecht. Doch mit diesem Recht sind auch Pflichten verbunden. Welche? Das erfahren Sie bei der Unteren Naturschutzbehörde, klicken Sie rein.
Der freie Zugang zu den Naturschönheiten sind in Bayern ein Grundrecht. Doch mit diesem Recht sind auch Pflichten verbunden. Welche? Das erfahren Sie bei der Unteren Naturschutzbehörde, klicken Sie rein.